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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Hinweis
Bitte beachten Sie auch die rechtlichen Hinweise für die Nutzung unseres Online-Angebots.
- I.
- Geltungsbereich
-
Aufträge werden ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen ausgeführt. Abweichende
Regelungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verlages Pätzold & Völker.
- II.
- Gegenleistung
- 1.
-
Grundlage für die Auftragsannahme ist die zum Zeitpunkt der Auftragsabgabe gültige Preisliste.
Die genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, das die der Auftragsannahme zugrunde gelegten
Auftragsdaten unverändert bleiben. Zusätzliche Arbeiten werden gesondert in Rechnung gestellt.
- 2.
-
Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich der dadurch
verursachten betrieblichen Verzögerungen und Unterbrechungen werden dem Auftraggeber
berechnet.
- 3.
-
Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedruck, Muster und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber
veranlaßt sind, werden berechnet, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird.
- 4.
-
Der Auftraggeber ist für die rechtzeitige Vorlage der zum Druck erforderlichen Unterlagen verantwortlich,
wenn keine anderen Vereinbarungen getroffen sind. Liegen zu dem vom Auftragnehmer
festgesetzten Termin die Druckunterlagen nicht vor, ist der Auftragnehmer berechtigt, sie nach
eigenen Ermessen zu gestalten. In diesem Fall steht dem Auftraggeber kein Schadenersatzanspruch
auf Grund einer Mängelrüge zu.
- 5.
-
Die bei Auftragsaufnahme genannten Preise enthalten keine Mehrwertsteuer, sie schließen
Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein.
- III.
- Zahlung
-
Sofern auf der Rechnung nichts anderes vereinbart worden ist, gilt folgendes:
- 1.
-
Die Zahlung (Nettopreis zzgl.Mwst.) ist innerhalb von 14 Arbeitstagen nach Auslieferung des
Druckerzeugnisses an den Kunden ohne Abzug zu leisten.
- 2.
-
Bei einem Auftragsvolumen je Einzelauftrag von über 5000.- Euro behält sich der Verlag
Pätzold & Völker vor, nach seiner Maßgabe eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.
- 3.
-
Der Auftragnehmer kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftigen festgestellten Forderung
aufrechnen. Einem Auftraggeber, der Vollkaufmann im Sinne des HGB ist, stehen Zurückbehaltungs-
und Aufrechnungsrechte nicht zu. Die Rechte nach & 320 BGB bleiben jedoch erhalten,
solange und soweit der Auftragnehmer seinen Verpflichtungen nach Abschnitt VI 3 nicht
nachgekommen ist.
- IV.
- Zahlungsverzug
- 1.
-
Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsschluß eingetretenen oder
bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so
kann der Auftragnehmer Vorauszahlung und sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht
fälligen Rechnung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückbehalten sowie die Weiterarbeit
an noch laufenden Aufträgen einstellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn
der Auftraggeber trotz einer verzugsbegründeten Mahnung keine Zahlung leistet.
- 2.
-
Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der
Deutschen Bundesbank zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch
nicht ausgeschlossen.
- V.
- Kündigung
- 1.
-
Angaben, die ein Erfüllungsgehilfe des Verlages Pätzold & Völker gegenüber dem Auftraggeber
über den Liefertermin macht, sind unverbindlich. Bei Nichteinhaltung des Liefertermins ist der
Auftraggeber nicht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, es sei denn, der Vertrag wurde unter
der schriftlichen Bedingung geschlossen, daß die Lieferung bis zu einem bestimmten Termin
erfolgt. Derartige Vereinbarungen bedürfen in jedem Fall der Schriftform.
- 2.
-
Der Auftraggeber ist 12 Monate an seinen Auftrag gebunden. Sollte das Objekt nicht innerhalb
dieses Zeitraumes erscheinen, kann der Auftraggeber durch schriftliche Erklärung vom Vertrag
zurücktreten.
- 3.
-
Bei Kündigung des Auftrages durch den Auftraggeber aus Gründen, die der Verlag Pätzold &
Völker nicht zu vertreten hat, ist der Verlag berechtigt, unabhängig eventuell anfallender
anderweitiger Kosten, vom Auftraggeber eine pauschale Kostenerstattung in Höhe von 40% des
Auftragswertes zzgl. Mwst. zu fordern.
- VI.
- Lieferung
- 1.
-
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende
Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat.
Falls der Versand ohne Verschulden des Verkäufers unmöglich wird, geht die Gefahr mit der
Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Der Auftragnehmer haftet bei
Versandschäden nur, sofern ihn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.
- 2.
-
Liefertermine sind nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich nachweislich bestätigt
werden. Wird der Vertrag schriftlich geschlossen, bedarf auch die Bestätigung des Liefertermins
der Schriftform.
- 3.
-
Gerät der Auftragnehmer mit seinen Leistungen in Verzug, so ist ihm zunächst eine angemessene
Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom
Vertrag zurücktreten. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer
wegen Nichteinhaltung des Liefertermins können nicht geltend gemacht werden.
- 4.
-
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die
dem Auftragnehmer die Leistung und /oder Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich
machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordungen usw., auch
wenn sie bei Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten - hat der Auftraggeber auch bei
verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Auftragnehmer,
die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen
Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom
Vertrag zurückzutreten.
- 5.
-
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum
bestehenden Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber sein Eigentum.
Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt.
Der Auftraggber tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hierdurch an den
Auftragnehmer ab. Der Auftragnehmer nimmt die Abtretung hiermit an.
- 6.
-
Dem Auftragnehmer steht an, die vom Auftraggeber angelieferten Rohmaterialien und sonstige
Gegenstände ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller
fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.
- VII.
- Beanstandungen
- 1.
-
Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur
übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall unverzüglich zu prüfen.
Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druchreiferklärung auf den Auftraggeber über,
soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung
anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten.
Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers zur
weiteren Herstellung. Erklärt sich der Auftraggeber nach nochmaliger Aufforderung
des Verlags nicht zur Rücksendung des Korrekturabzuges innerhalb von 3 Tagen
nach Zugang dieser Aufforderung bereit, so ist der Verlag berechtigt, den Auftrag
nach dem ihn vorliegenden Daten fort- bzw. zu Ende zu führen.
- 2.
-
Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware bzw. Auslieferung
zulässig. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind,
dürfen nur gegen den Auftragnehmer geltend gemacht werden, wenn Mängelrüge innerhalb
von 1 Monat, nachdem die Ware das Lieferwerk verlassen hat, bei dem Auftragnehmer eintrifft.
- 3.
-
Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl unter Ausschluß
anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/ oder Preisminderung verpflichtet, und zwar bis zur
Höhe des Auftragswertes, es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder dem
Auftragnehmer oder seinem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
Das gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung. Im Falle
verzögerter, unterlassener oder mißlungener Nachbesserung kann der Auftraggeber jedoch vom
Vertrag zurücktreten. § 361 BGB bleibt unberührt. Die Haftung für Mangelfolgeschäden wird
ausgeschlossen, es sei denn, der Auftragnehmer oder sein Erfüllungsgehilfe fallen Vorsatz oder
grobe Fahrlässigkeit zur Last. Hat der Auftrag Lohnveredlungsarbeiten oder Weiterverarbeitung
von Druckerzeugnissen zum Gegenstand, so haftet der Auftragnehmer nicht für die dadurch
verursachte Beeinträchtigung des zu veredelnden oder weiterzuverarbeitenden Erzeugnisses,
sofern nicht der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
- 4.
-
Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten
Lieferung, es sei denn, das die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.
- 5.
-
Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren können geringfügige Abweichungen vom
Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andrucken und
Auflagendruck.
- 6.
-
Schadenersatzansprüche bei unvollständiger oder mangelhafter Gestaltung von Anzeigenaufträgen
sind ausgeschlossen, sofern der Inhalt der beanstandeten Anzeige mit der ursprünglich
beabsichtigten Anzeige im wesentlichen übereinstimmt. Vereinbarungen über die Ermäßigung
des Anzeigenpreises wegen unvollständiger Wiedergabe bleiben hiervon unberührt.
- 7.
-
Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der Auftragnehmer
nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferer. In einem solchen Fall
ist der Auftragnehmer von seiner Haftung befreit, wenn er seine Ansprüche gegen die Zulieferer
an den Auftraggeber abtritt. Der Auftraggeber nimmt in einem solchen Fall die Abtretung hiermit
an. Der Auftragnehmer haftet wie ein Bürge, soweit Ansprüche gegen den Zulieferanten durch
Verschulden des Auftragnehmers nicht bestehen oder solche Ansprüche nicht durchsetzbar sind.
- 8.
-
Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Auflage können nicht beanstandet
werden. Berechnet wird die gelieferte Menge. Bei Lieferungen aus Papiersonderanfertigungen
unter 1.000 kg erhöht sich der Prozentsatz auf 20%, unter 2.000 kg auf 15%.
- 9.
-
Schadenersatzansprüche des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer wegen Nichterscheinen
einer Anzeige oder eines Objektes bestehen nur insoweit, als dem Auftraggeber Kosten in Form
von Vorleistungen für diesen Auftrag entstanden sind. Weitergehende Ersatzansprüche können
nicht geltend gemacht werden.
- VIII.
- Verwahren und Versicherungen
- 1.
-
Vorlagen, Rohstoffe, Druckträger und andere der Wiederverwendung dienende Gegenstände
sowie Halb- und Fertigungserzeugnisse werden nur vorheriger Vereinbarung und gegen
besondere Vergütung über den Auslieferungstermin hinaus verwahrt. Der Auftragnehmer
haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
- 2.
-
Die vorstehend bezeichneten Gegenstände werden, soweit sie vom Auftraggeber zur Verfügung
gestellt sind, bis zum Auslieferungstermin pfleglich behandelt. Für Beschädigungen haftet der
Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
- 3.
-
Sollten die vorstehend bezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat der Auftraggeber
die Versicherung selbst zu besorgen.
- IX.
- Urheberrecht, Eigentum
- 1.
-
Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte,
insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer
von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.
- 2.
-
Die vom Auftragnehmer zur Herstellung des Vertragserzeugnisses eingesetzten Betriebsgegenstände,
insbesondere Filme, Lithographien und Druckplatten bleiben, auch wenn sie
gesondert berechnet werden, Eigentum des Auftragnehmers und werden nur bei Vorliegen
eines gesondert abgeschlossenen Vertrages entsprechend den Vertragsleistungen ausgeliefert.
- X.
- Impressum
- 1.
-
Der Auftragnehmer kann auf den Vertragserzeugnissen mit Zustimmung des Auftraggebers in
geeigneter Weise auf seine Firma hinweisen. Der Auftraggeber kann die Zustimmung nur
verweigern, wenn er hieran ein überwiegendes Interesse hat.
- XI.
- Erfüllungsort, Gerichtsstand,Wirksamkeit
- 1.
-
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche
und Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel- und Urkundenprozesse ist Leipzig.
- 2.
-
Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen nicht berührt.
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